AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und als Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Maklers.
2.Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, Zwischenvermietung bzw. –verkauf, Irrtum und Auslassungen bleiben vorbehalten.
3.Alle Mitteilungen des Maklers sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden – bei Verstoß ist der Offertenempfänger provisionspflichtig, falls infolge des Verstoßes ein Vertrag zustande kommt.
4.Im Falle eines Alleinauftrages an den Makler sind direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten an den mit dem Alleinauftrag beauftragten Makler zu verweisen, wobei sich der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, insoweit unverzüglich den alleinbeauftragten Makler über die Anfrage des Interessenten zu unterrichten.
5.Eine vom Makler angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluß wird, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlicher Widerspruch erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt. Unterlässt der Empfänger diese Mitteilung, so kann er sich später nicht auf eine etwaige Vorkenntnis berufen und wird in vollem Umfang provisionspflichtig.
6.Die Maklergebühren werden bei Vertragsabschluß fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen gelten Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart.
7.Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei:
a)An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnungen und Kapitalanlagen für Käufer und Verkäufer je 3 % des Kaufpreises.
b)Privaten und gewerblichen Vermietungen und Verpachtungen bis zu 5 Jahren 2 Monatsmieten, über mehr als 5 Jahre 3 Monatsmieten, zahlbar durch den Vermieter oder Pächter.
c)sonstigen Verträgen die üblichen Gebührensätze für Berufsmakler.

Sonderleistungen sind außerhalb der vorstehenden Gebührensätze zu honorieren.
Die Provision erstreckt sich auf die Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht auch dann , wenn
a)der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertragsabschluß erreicht oder ohne Abschluss eines Vertrages herbeigeführt wird, z.B. durch Zwangsversteigerung, Enteignung, Umlegung und dgl.
b)mit den vom Makler nachgewiesenen Kunden oder Vertragspartnern binnen einer Frist von 2 Jahren seit Auftragserteilung weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag stehen.
9.Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus anderen Gründen rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so bleibt der Anspruch gegenüber dem Vertragsteil bestehen, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat.
10.Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden und den Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern durchzuführen, es sei denn, dass dies ausdrücklich ausgeschlossen ist.
11.Verstößt einer der Vertragspartner gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen oder der sich aus den Vertragsverhandlungen ergebenden Pflichten, so ist die volle Maklerprovision fällig.
12.Besondere, insbes. von vorstehenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
13.Falls Teile dieser Bedingungen unwirksam sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.
14.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.


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